V Cd3-00 Kindersegnung
Hinweise
Die Entscheidung zu Taufe oder Kindersegnung sollte in jedem Fall im Verlauf eines
klärenden Gesprächs zwischen Pfarrperson und Eltern getroffen werden.Die Kindersegnung tritt auf Wunsch der Eltern in gewissen Situationen an Stelle der Taufe.
Gründe dafür sind unterschiedlicher Natur:
- Die religiöse Unsicherheit der Eltern, etwa bei konfessions- oder religionsverschiedenen Paaren.
- Die Eltern möchten mit der Taufe warten, bis das Kind selbst sich bewusst für die Taufe entscheidet.
- Pflegeeltern möchten ein ungetauftes Pflegekind segnen lassen, weil die Zustimmung der
leiblichen Eltern zu einer Taufe nicht eingeholt werden kann.Gemeinsamkeiten der Kindersegnung mit der Taufe sind der Segenscharakter der Handlung und das
Feiern mit der Gemeinde in einem Gottesdienst. Dabei machen Änderungen in der Liturgie den
Unterschied zur Taufe auch für die Gemeinde sichtbar:
- anderer liturgischer Ort (Fürbitte- oder Sendungsteil) ,
- anderer Ort in der Kirche (nicht am Taufstein),
- keine Elternverpflichtung (obschon in einigen Kirchenordnungen vorgesehen),
- keine Patenfunktion, kein Eintrag ins Taufregister, keine Taufurkunde.
Im Folgenden werden zwei Modelle einer Kindersegnung als Teil eines Gemeindegottesdienstes vorgelegt:
- eine Segensbitte im Fürbitteteil, ohne Handlungselemente
- eine Segenshandlung im Sendungsteil.
Weitere Hinweise zum Thema Segen und Segnung finden sich in der Liturgischen Orientierung: